
Redaktionsleiterin und Casino-Testerin · Luzern · 9 Jahre Erfahrung
Schweizer Geldspielgesetz (BGS) und die ESBK-Sperrliste, Spielsperre und Spielerschutz, Bonusbedingungen und Umsatzanforderungen.
Ihr Fachgebiet in einem Satz
Was in der Schweiz rechtlich gilt, was davon durchgesetzt wird und was davon Spielende praktisch betrifft — drei verschiedene Dinge, die in Vergleichen regelmässig durcheinandergehen.
Werdegang
Herkunft und Ausbildung. aufgewachsen in Sursee LU, Studium Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Luzern.
Berufsweg. sieben Jahre Wirtschafts- und Regionalredaktion bei Zentralschweizer Medien, mit einem Schwerpunkt auf der Umsetzung des Geldspielgesetzes von 2019 und den ersten Netzsperren; seit 2023 leitet sie die Redaktion dieses Reports.
Was das für diese Seiten bringt. hat die Einführung des BGS journalistisch begleitet und kann einordnen, was rechtlich gilt, was nur durchgesetzt wird und was Spielerinnen und Spieler praktisch betrifft.
Fachgebiete
- Schweizer Geldspielgesetz (BGS) und die ESBK-Sperrliste
- Spielsperre und Spielerschutz
- Bonusbedingungen und Umsatzanforderungen
- Live-Casino und Spielanbieter
- Vergleichsmethodik und Testprotokolle
- Gespa und interkantonale Regulierung
Abschlüsse und Mitgliedschaften
- MA Kommunikations- und Medienwissenschaft, Universität Luzern
- Diplom Medienrecht (MAZ Luzern)
- Mitglied Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM)
Worauf sie besteht
Ein Test endet mit einer Auszahlung, nicht mit einer Einzahlung. Und ein Anbieter, dessen Geschäftsbedingungen die Auszahlungsdauer nicht beziffern, wird in ihren Texten nicht freundlicher behandelt, nur weil die Bonussumme hoch ist. Die Zahl, die auf unseren Seiten steht, ist die gemessene — nicht die versprochene.
Ausserhalb der Redaktion: singt im Kirchenchor in Sursee, kocht zu viel Älplermagronen, misstraut jedem Anbieter, dessen AGB die Auszahlungsdauer nicht beziffert, und beendet jeden Test mit einer echten Auszahlung.
Zeichnet diese Seiten
Unter jeder dieser Seiten steht das Datum der letzten Prüfung. Wer eine Angabe darauf bestreitet, erreicht die zuständige Person über Kontakt; die Methodik dahinter steht in den Redaktionsrichtlinien.
Keine Profile in sozialen Netzwerken
Wir verlinken hier keine Konten und nennen keine Folgezahlen. Für diese Person bestehen keine öffentlichen Profile, und ein erfundenes Handle wäre schlimmer als keines. Nachprüfbar ist stattdessen die Arbeit: die Seiten oben, die Messwerte darin und das Datum der letzten Prüfung. Erreichbar ist sie über die Redaktionsadresse.